Erbrecht
Das österreichische Erbrecht ist komplex und mit vielen rechtlichen Stolpersteinen verbunden. Bereits seit dem Jahr 2005 befasst sich ein eigener Erbrechtssenat des Obersten Gerichtshofs mit der Auslegung, Weiterentwicklung und Klärung strittiger Rechtsfragen. Auch nach dem Inkrafttreten des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 stellen sich in der Praxis weiterhin anspruchsvolle Fragen.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Wiener Neustadt unterstütze ich Sie dabei, berechtigte Ansprüche zu erkennen, rechtlich sauber aufzubereiten und konsequent geltend zu machen. Ich vertrete Sie außergerichtlich sowie gerichtlich und begleite Sie mit klarer Strategie durch rechtlich und persönlich belastende Situationen.
Verlassenschaftsverfahren
Im Verlassenschaftsverfahren vertrete ich Sie vor dem Notariat, wenn Sie als Erbe, pflichtteilsberechtigte Person oder Vermächtnisnehmer betroffen sind. Ziel ist es, frühzeitig die notwendigen Anträge zu stellen und Ihre rechtliche Position klar abzusichern. Wenn eine einvernehmliche Lösung möglich ist, unterstütze ich Sie auch bei entsprechenden Vereinbarungen zur rascheren Erledigung des Verfahrens.
Zwischenstreit
Ein Zwischenstreit kann entstehen, wenn Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments bestehen oder Erbunwürdigkeit im Raum steht. Auch strafrechtlich relevantes Verhalten gegenüber dem Erblasser oder nahestehenden Personen kann dabei eine Rolle spielen. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Pflichtteilsverfahren
Pflichtteilsansprüche führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb einer Verlassenschaft. Wenn Sie keinen Pflichtteil erhalten haben, verkürzt wurden oder berechtigte Ansprüche umgangen werden sollten, prüfe ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Ich unterstütze Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Schenkungsanrechnung
Viele Vermögenswerte werden bereits zu Lebzeiten übertragen. Für pflichtteilsberechtigte Personen kann daher entscheidend sein, ob Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen sind. Besonders bei übertragenen Liegenschaften und deren Bewertung entstehen oft komplexe Rechtsfragen, bei denen ich Sie rechtlich unterstütze.
Erbteilungsverfahren
Wenn sich Erben im Verlassenschaftsverfahren nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen können, kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden. In solchen Fällen ist das gemeinsame Eigentum vor Gericht aufzulösen. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und bei der Einbringung einer Erbteilungsklage.
Erbschaftsklage
Eine Erbschaftsklage kann erforderlich sein, wenn der Nachlass einem zu Unrecht eingesetzten Erben eingeantwortet wurde. Der wahre oder besser berechtigte Erbe kann den Nachlass vom sogenannten Scheinerben herausverlangen. Ich prüfe Ihre rechtliche Ausgangslage und begleite Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Pflegevermächtnis
Wurde der Erblasser vor seinem Tod gepflegt, können diese Pflegeleistungen rechtlich abzugelten sein. Gerade im familiären Umfeld wird dieser Punkt häufig unterschätzt oder zu spät angesprochen. Ich unterstütze Sie bei der Berechnung und Durchsetzung eines Pflegevermächtnisses.

